Burgenländischer Tennisverband
Liga Senioren

Spielverschiebungen auf Grund von Unbespielbarkeit der Tennisplätze §13 der DfBSt

Sollten die Tennisplätze zum vorgesehenen Spieltermin nicht bespielbar sein, dann muss die Begegnung verschoben werden.
Verfasst von: , 15.05.2026

§13 Nichtaustragungen und Unterbrechungen von Wettspielen

a) Kann in den LLB, Kreisliga und in den Klassen der Bewerbe Damen AK, Herren AK, Seniorinnen und Senioren (für LLA siehe § 11 l) ein Wettspiel zum vorgesehenen Termin wegen Schlechtwetters bzw. Dunkelheit nicht ausgetragen oder beendet werden, so ist einvernehmlich ein für beide Mannschaften möglicher Ersatztermin zu vereinbaren (siehe auch §12g). Bei nicht Bespielbarkeit der Plätze ist zum Zeitpunkt der Entscheidung eine entsprechende Dokumentation mit Foto und Vermerk auf dem Spielbericht zu hinterlegen und diese bei Rückfragen durch den BTV an den Wettspielausschuss (btv-wa@tennisburgenland.at) zu übermitteln.

  1. Verschobene Spiele der Runden 1 bis 3 müssen bis zum 4.6.2026 abgeschlossen sein.
  2. Verschobene Spiele der Runden 4 bis 7 müssen bis zum 12.7.2026 abgeschlossen sein.

Sollte keine einvernehmliche Terminvereinbarung zustande kommen, ist der Wettspielausschuss spätestens zwei Tage nach dem ursprünglichen offiziellen Ersttermin zu verständigen und dieser gibt dann einen neuen Spieltermin vor.
Wird das Spiel bis zu dem Ersatzterminen nicht ausgetragen, so wird dieses mit 0 Punkten gewertet und es wird eine Strafe (§16) an beide Mannschaften verrechnet.

b) Spiele der LLA (Damen AK, Herren AK, Herren35, Herren45, Herren55) sind jedenfalls am selbigen Tag bei genehmigtem und funktionstüchtigem Flutlicht oder in der Halle zu beenden.
Für die Genehmigung des Flutlichtes ist jeder Verein selbstverantwortlich. Die Genehmigung muss vor Beginn der Meisterschaft beim BTV schriftlich beantragt und mittels Messprotokoll belegt werden. Die Genehmigung gilt für 5 Jahre!

c) Wird ein Einzel- oder Doppelspiel im beiderseitigen Einverständnis bei nicht genehmigtem Flutlicht begonnen, so ist dieses Spiel auch bei Flutlicht zu beenden und zu werten.

d) Bevor ein Meisterschaftsspiel aus Gründen höherer Gewalt abgesagt oder verschoben wird, ist bei unsicherer Wetterlage eine Wartezeit bis zu einer Stunde ab offiziellem Spielbeginn bzw. Spielunterbrechung einzuhalten. Der Platzverein muss versuchen, die Anlage wieder in einen bespielbaren Zustand zu bringen.

e) Können Einzel- oder Doppelspiele nach dem Austausch der Aufstellungen (etwa aus Gründen höherer Gewalt) nicht begonnen werden, können zum neuen Spieltag die Aufstellungen wie zu Beginn eines neuen Spieles ausgetauscht werden.

f) Bereits begonnene Matches müssen aber von denselben Spielern mit dem Spielstand zum Zeitpunkt der Unterbrechung fortgesetzt werden. Ein Match gilt als begonnen, sobald der erst Ball beim Einschlagen gespielt wurde. Kann einer der beiden Spieler am Ersatztermin nicht antreten, so wird dieses eine Match als w.o./ret. gewertet.

g) Kann ein Wettspiel aus Verschulden des Platzvereines nicht durchgeführt werden oder tritt eine Mannschaft aus eigenem Verschulden zu einem Wettspiel nicht an, verliert sie dieses Wettspiel „zu Null“. Es werden zusätzlich 2 Punkte vom aktuellen Punktestand abgezogen! (siehe § 17 k).

 


 

Der Heimverein muss unmittelbar nach Abbruch der Begegnung, den neuen Spieltermin im System (Datum und Uhrzeit) eintragen.

  1. Bevor ein Meisterschaftsspiel aus Gründen höherer Gewalt abgesagt oder verschoben wird, ist bei unsicherer Wetterlage eine Wartezeit bis zu einer Stunde ab offiziellem Spielbeginn bzw. Spielunterbrechung einzuhalten. Der Platzverein muss versuchen, die Anlage wieder in einen bespielbaren Zustand zu bringen.
  2. Können Einzel- oder Doppelspiele nach dem Austausch der Aufstellungen (etwa aus Gründen höherer Gewalt) nicht begonnen werden, können zum neuen Spieltag die Aufstellungen wie zu Beginn eines neuen Spieles ausgetauscht werden.
    Achtung: Hier gilt dann der wochenaktuelle ITN- Wert des neuen Spieltermines.
  3. Bereits begonnene Matches müssen aber von denselben Spielern mit dem Spielstand zum Zeitpunkt der Unterbrechung fortgesetzt werden. Ein Match gilt als begonnen, sobald der erste Ball beim Einschlagen gespielt wurde. Kann einer der beiden Spieler am Ersatztermin nicht antreten, so wird dieses eine Match als w.o./ret. gewertet.
    Achtung: Sollte ein Match schon begonnen worden sein, dann gelten die ITN-Werte des ursprünlichen Termins.

 

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