News vom 17.03.2020

Darf eine Firma die Frühjahrsarbeiten machen?
Hinsichtlich von Frühjahrsarbeiten von Firmen sind die Vorgaben der Bundesregierung zu beachten.

Darf ich als Verein oder Funktionär selbstänig Frühjahrsarbeiten am Tennisplatz durchführen?
Alle Bewohner Österreichs dürfen ab heute nur noch aus dem Haus, wenn sie einer unaufschiebbaren Arbeit nachgehen oder Lebensmittel und Medikamente einkaufen müssen.

Spielplätze und Sportanlagen sind gesperrt. Sollten Gruppen der Aufforderung zur Auflösung widersetzen, drohen laut Kanzleramt Strafen bis zu 2.180 Euro, im Falle des Negierens von Betretungsverboten (Sportstätten wie auch Tennisplätze) bis zu 3.600 Euro.

Wir bitten um Verständnis und hoffen diese einzigartige Krise gut zu überstehen.

Details werden laufend auf www.tennisburgenland.at veröffentlicht.

Verbands-Info

Die aktuellsten Infos zum Coronavirus

Sportanlagen dürfen für Sanierungsmaßnahmen-, Erhaltungs- und Wartungsarbeiten betreten werden. Sport Austria fordert finanzielle Unterstützung für Schäden, die Vereinen durch die von der Regierung gesetzten Maßnahmen entstanden sind.