Seit Montag gibt es weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Versammlungen mit mehr als fünf Menschen werden zur Gänze untersagt. Es gibt nur drei Gründe das Zuhause zu verlassen. Diese Gründe sind relativ klar definiert und werden künftig auch durch die Polizei kontrolliert.

News vom 16.03.2020

Darf ich oder eine Firma Frühjahrsarbeiten am Tennisplatz machen?
NEIN! Alle Bewohner Österreichs dürfen ab heute nur noch aus dem Haus, wenn sie einer unaufschiebbaren Arbeit nachgehen oder Lebensmittel und Medikamente einkaufen müssen. Frühjahrsarbeiten gehören nicht zu den unaufschiebbaren Arbeiten.

Spielplätze und Sportanlagen sind gesperrt. Sollten Gruppen der Aufforderung zur Auflösung widersetzen, drohen laut Kanzleramt Strafen bis zu 2.180 Euro, im Falle des Negierens von Betretungsverboten (Sportstätten wie auch Tennisplätze) bis zu 3.600 Euro.

Wir bitten um Verständnis und hoffen diese einzigartige Krise gut zu überstehen.

Details werden laufend auf www.tennisburgenland.at veröffentlicht.

Verbands-Info

Die aktuellsten Infos zum Coronavirus

Sportanlagen dürfen für Sanierungsmaßnahmen-, Erhaltungs- und Wartungsarbeiten betreten werden. Sport Austria fordert finanzielle Unterstützung für Schäden, die Vereinen durch die von der Regierung gesetzten Maßnahmen entstanden sind.