COVID-19
Die Verordnung der Bundesregierung, die mit 17.11. in Kraft tritt, hat leider auch Auswirkungen auf den gesamten Amateursport in Österreich. Der ÖTV konnte aber erreichen, dass SpitzensportlerInnen weiter ihrem Beruf nachgehen dürfen.
Die österreichische Bundesregierung muss strengere Verhaltensmaßnahmen setzen, um die rasante Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. DIE VERORDNUNG DER REGIERUNG, die ab 17. November gilt und mit 6. Dezember befristet ist, betrifft alle Bereiche der Gesellschaft, somit leider auch den Tennissport, der bis auf weiteres weder im Freien noch in der Halle ausgeübt werden darf.
Das Betreten aller Anlagen in allen Sportarten ist nun in Österreich generell untersagt.
Sportstätten dürfen nur für Sanierungs-, Wartungs- oder Erhaltungsarbeiten betreten werden.
Der normale Tennisbetrieb ist also derzeit leider nicht möglich. Der ÖTV ist weiter in intensivem Kontakt mit dem Sportministerium, um baldige Lockerungen im Sinne der Landesverbände, seiner Mitgliedsvereine, der Tennishallen und Tennisschulen sowie aller TennisspielerInnen zu erreichen.