Herzlich willkommen zum BTV-Newsletter

Liebe Tennisspielerinnen und Tennisspieler,

der BTV und der ÖTV möchten sich herzlich für die Unterstützung, die Geduld und die Bereitschaft, auf das liebste Hobby zu verzichten, bedanken. Die Situation um COVID-19 scheint sich zu entspannen, die Regierung lockert die Maßnahmen. Wobei wir nicht vergessen dürfen: auch was die Öffnung der Tennisanlagen ab 1. Mai betrifft, ist der Hausverstand gefragt. Denn ein Infektionsrisiko ist nach wie vor evident.

Bei den nun veröffentlichten Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen auf Tennisanlagen im Freien handelt es sich um dringend einzuhaltende Empfehlungen, die der ÖTV und seine Landesverbände gemeinsam mit einem Expertenteam im Auftrag und in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport erarbeitet haben.

Ab Freitag darf auf Tennisplätzen in Österreich unter gewissen Bedingungen wieder gespielt und trainiert werden. Dabei gilt: Die aktuellen Verordnungen und Richtlinien der Bundesregierung bezüglich Covid-19, die laufend aktualisiert werden, sind unbedingt einzuhalten.

Es wurden drei Bereiche für den Freiluft-Tennissport ab 1. Mai 2020 (Vereinsbetrieb, Spielbetrieb und Trainingsbetrieb) definiert, für die die Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen maßgeblich sind. Für die Einhaltung dieser Regeln sind der Vereinsvorstand, der Inhaber der Anlagenleitung oder Trainer / vorzugsweise ÖTV-Lizenzcoach verantwortlich. Die Nutzung von Tennishallen ist vorerst nicht gestattet.

Wann ein Turnier- und Meisterschaftsbetrieb (Bundesliga, Landesliga, Mannschaftsmeisterschaft etc.) in den kommenden Monaten stattfinden kann, wird derzeit in enger Abstimmung zwischen dem ÖTV und den Landesverbänden mit dem Ministerium evaluiert. Wir sind jedoch guter Dinge, dass sich mit 15. Mai, wenn auch die Schulen wieder geöffnet werden, der Tennis- und Klubbetrieb hoffentlich wieder normalisieren wird.

Bei aller Freude über den Start in die Tennissaison am 1. Mai möchten wir Sie ersuchen, die derzeit geltenden und auch notwendigen Vorschriften ausnahmslos einzuhalten.

Wir alle tragen in den kommenden Tagen und Wochen eine große Verantwortung für den Tennissport in Österreich.

Wir wünschen spannende, entspannte erste Spiele!

In der Wettspielausschuss-Sitzung am 09.05.2020 wurde ein Meisterschaftsstart für Anfang Juni beschlossen.

  1. Die Gruppeneinteilung (Auslosung…) bleibt erhalten, die Termine wurden entsprechend angepasst.
  2. Die Allgemeine Klasse, Damen 45 und Herren 45 starten im Juni.
  3. Die Damen 35 und Herren 35 starten wie geplant am 15. August.
  4. Alle andere Seniorenbewerbe ab der Altersklasse 55 starten frühestens im August.
  5. Die Jugendbewerbe starten ebenfalls in Juni. Ob anschließend ein Play-Off gespielt wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.
  6. Es gibt in jeder Gruppe einen Aufsteiger, aber es gibt KEINE Absteiger.
  7. Die Mannschaftsgrößen werden für die Saison 2020 wie folgt angepasst:
    1. Herren: 5 Spieler (ausgenommen sind jene Klassen, welche nur mit 4 Spielern schon geplant waren)
    2. Damen: alle Ligen und Klassen mit 4 Spielerinnen
    3. Herren 35/45/55: alle Ligen und Klassen mit 4 Spielern
    4. alle anderen Altersklassen bleiben vorerst unverändert
  8. Die 10-Personen-Regelung der Bundesregierung gilt für alle Mannschaftsbewerbe.
  9. Die Mannschaftsmeisterschaft 2020 wird nach rechtlicher Möglichkeit mit Einzel und Doppel gemäß DfBSt 2020 ausgetragen. Solange noch keine Doppelspiele erlaubt sind, sind die Begegnungen NUR mit Einzel auszutragen. Ab Freigabe durch den WA, werden die folgenden Meisterschafts-Begegnungen in der Meisterschaft wieder als Kombination aus Einzel und Doppel ausgetragen. Bitte beachten Sie dazu unsere Informationen auf der Homepage. Die Wertungen dieser dadurch reduzierten Begegnungen sind der Tabelle und den DfBSt § 5 e) zu entnehmen. Begegnungen innerhalb einer Runde unterliegen dabei immer denselben Bestimmungen z.B.: In Runde 1 ist das Doppelspiel noch nicht erlaubt. In einer Gruppe können 3 von 4 Begegnungen dieser Runde regelkonform beendet werden (nur Einzel), die vierte wird aufgrund von Schlechtwetter auf einen Ersatztermin verschoben (oder auch unterbrochen), an dem das Doppelspiel bereits erlaubt ist. In diesem Fall werden auch am Ersatztermin nur die Einzel gewertet.
  10. Die Hallenpflicht in der LLA bleibt solange ausgesetzt, bis gesetzliche Rahmenbedingungen die Hallenbenützung erlauben. Bei Unbenützbarkeit der Freiplätze ist auf den ersten möglichen Ersatztermin zu verschieben
  11. Mannschaften können bis zum 18.05.2020 ohne Pönale zurückgezogen werden. Die Zurückziehung dieser Mannschaft muss per Mail an info@tennisburgenland.at  erfolgen.
  12. Ab der Kreisliga kann der Heimverein zwischen Samstag 13.00 Uhr, Sonntag 9.00 Uhr oder Sonntag 14.00 Uhr frei wählen. Diese Spielverschiebungen müssen bis 18.05.2020 für alle Begegnungen der Saison vom jeweiligen Heimverein per Mail an info@tennisburgenland.at  bekannt gegeben werden.
  13. Im Zeitraum 25.05. bis 31.05.2020 besteht für alle teilnehmenden Mannschaften die Möglichkeit, Spielerlisten neu zusammenzustellen bzw. Spieler kostenlos nachzumelden.
  14. Zurückgezogene Mannschaften können im Jahr 2021 in der gleichen Liga/Klasse antreten wie 2020.
  15. Mannschaften die nach dem 18.05.2020 zurückgezogen werden, verlieren ihre Startberechtigung für 2021 und es gelten dann die Strafbestimmungen §12 der DfBSt.
  16. Die Ganz-Jahres-Doppelmeisterschaft wird der Wettspielausschuss nach einer eventuellen Freigabe der Doppelspiele behandeln.

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Ab sofort ist es erlaubt, dass in allen Altersbereichen Einzeltrainings oder Trainings in Kleinstgruppen (2-4 Personen plus Coach) mit genügend Abstand als Stationsbetrieb im Freien durchgeführt werden dürfen.

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Der ÖTV und die neun Landesverbände plädieren dafür, dass der Doppel-Betrieb - unter Einhaltung sämtlicher Hygiene- und Abstandsregelungen - so rasch als möglich aufgenommen werden kann.