Allgemeine Informationen

Ab 19. Mai gelten für den Tennissport neue Regeln. Nicht nur für die Meisterschaft sondern auch für den regulären Club-Spielbetreib.

Gemäß § 8 Abs.4 der Verordnung der Bundesregierung darf der Betreiber von nicht öffentlichen Sportstätten (Tennisanlage) Kunden, bei denen es voraussichtlich zu einer länger andauernden Interaktion mit anderen Personen kommt, nur einlassen, wenn diese einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (siehe § 1 Abs.2 der Verordnung) vorweisen. Der Kunde hat diesen Nachweis für die Dauer des Aufenthaltes bereitzuhalten.

Tennisanlagen dürfen ab Mittwoch, 19. Mai 2021 nur mehr unter Einhaltung der 3G Regel (getestet, geimpft oder genesen) betreten werden.

Nähere Informationen dazu werden am Montag durch den ÖTV auf der Homepage veröffenltich.


Informationen zum Meisterschaftsstart

Auf Grund der neuen Verordnung der Bundesregierung, mussten auch die Durchführungsbestimmungen für die BTV-Mannschaftsmeisterschaft 2021 angepasst werden.

Vor Spielbeginn müssen die Mannschaftsführer die entsprechenden Nachweise einer geringen epidemiologischen Gefahr gemäß § 1 Abs.2 der COVID-19-Öffnungsverordnung für alle Spieler und Betreuer gegenseitig kontrollieren. Bei Anwesenheit eines Oberschiedsrichters sind die Nachweise von diesem zu kontrollieren. Sollte ein Spieler keinen solchen Nachweis vorweisen können, ist dieser aus der Aufstellung zu streichen und es ist entsprechend der Spielerliste nachzurücken.
Sollten beim Doppel neue Spieler (dh Spieler, die im Einzel nicht zum Einsatz gekommen sind) eingesetzt werden, hat der Mannschaftsführer der entsprechenden Mannschaft für diese Spieler vor der Aufstellung die entsprechenden Nachweise vorzulegen.
Die Einzel- und Doppelaufstellung darf ausschließlich Spieler enthalten, die zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Aufstellung einen entsprechenden Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorlegen können.

Der BTV empfiehlt keinen Vorort-Test auf der Anlage durchzuführen. Sollte dieser Vorort-Test positiv ausfallen, so muss diese Person und evtl. auch alle Kontaktpersonen umgehend isoliert werden.

Die Meisterschaft selbst gilt nicht als Veranstaltung. Sollten jedoch mehr als 11 Zuseher (ausgenommen sind aktive Spieler, die an diesem Tag bei der jeweiligen Begegnung zum Einsatz kommen) erwartet werden, dann muss das Meisterschaftsspiel bei der Behörde zur Anzeige gebracht werden.
Der BTV empfiehlt vorerst die Meisterschaftsspiele ohne Zuseher zu spielen.

Hier finden Sie die aktuellen Durchführungsbestimmungen (Stand 15.5.2021)