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Was ist alles erlaubt und was nicht!

Seit Montag gibt es weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Versammlungen mit mehr als fünf Menschen werden zur Gänze untersagt. Es gibt nur drei Gründe das Zuhause zu verlassen. Diese Gründe sind relativ klar definiert und werden künftig auch durch die Polizei kontrolliert.

Aktuelle News vom 16.03.2020 (aktualisiert am 17.03.2020)

Darf ich als Verein oder Funktionär Frühjahrsarbeiten am Tennisplatz machen?
Alle Bewohner Österreichs dürfen ab heute nur noch aus dem Haus, wenn sie einer unaufschiebbaren Arbeit nachgehen oder Lebensmittel und Medikamente einkaufen müssen. Frühjahrsarbeiten gehören nicht zu den unaufschiebbaren Arbeiten.

Darf eine Firma die Frühjahrsarbeiten machen?
Hinsichtlich von Frühjahrsarbeiten von Firmen sind die Vorgaben der Bundesregierung zu beachten.

Spielplätze und Sportanlagen sind gesperrt. Sollten Gruppen der Aufforderung zur Auflösung widersetzen, drohen laut Kanzleramt Strafen bis zu 2.180 Euro, im Falle des Negierens von Betretungsverboten (Sportstätten wie auch Tennisplätze) bis zu 3.600 Euro.


Quelle: ORF.at

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