Tagesordnung:
1.) Begrüßung und Eröffnung, Grußworte der Ehrengäste
2.) Feststellung der Stimmberechtigung und der Beschlussfähigkeit
3.) Genehmigung des Protokolls der ordentlichen Generalversammlung 2011
4.) Berichte:
a) Präsident und Referenten
b) Kassier
5.) Bericht der Rechnungsprüfer und Antrag auf Entlastung des Kassiers sowie des gesamten Vorstandes
6.) Satzungsänderungen
7.) Beschlüsse:
a) Voranschlag 2012/2013
b) Mitgliedsbeiträge für 2012/2013
8.) Ehrungen
9.) Beratung und Beschlüsse über Anträge
10.) Allfälliges
Gemäß der geltenden Satzung des Burgenländischen Tennisverbandes entsenden die Mitgliedsvereine ihre Delegierten in die ordentliche Mitgliederversammlung (Verbandstag). Jedes ordentliche Mitglied ist verpflichtet, zum Verbandstag einen Vereinsvertreter zu entsenden.
Schriftliche Anträge zur Mitgliederversammlung müssen mindestens 5 Wochen vor dem Termin des Verbandstages (spätestens am 26.10.2012) beim Präsidenten (Günter Kurz, Stadiongasse 16, A-7350 Oberpullendorf) oder per Email: info@tennisburgenland.at eingegangen sein.
Alle Mitgliedsvereine, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind, haben bei der Mitgliederversammlung keine Stimmberechtigung. Zahlungsrückstände müssen vor der Mitgliederversammlung beglichen sein bzw. durch Vorlage des Zahlungsbeleges bestätigt werden können. Vereine, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind, können auch keine Anträge stellen.
Alle Mitgliedsvereine werden ersucht, ihre Delegierten zuverlässig und pünktlich zu entsenden.
Im Anschluss an die Generalversammlung sind alle zu einem kleinen Umtrunk eingeladen.