- Ein "Datenschutzhandbuch" mit integriertem Verzeichnis der Verarbeitungstätikeiten (VdV)
- Eine Datenschutzerklärung für die Website (informiert auch über die Datenverwendung)
- Einen Vorschlag für die Ergänzung eines Mitgliedschaft-Antragsformulars mit formulierter Datenschutzmitteilung
- Eine "Datensicherheitserklärung" für Funktionäre und Vereinsmitarbeiter
Verbands-Info
Datenschutz-Grundverordnung
Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) in Kraft. Insgesamt wurde rund fünf Jahre an dieser europaweit gültigen Reform gearbeitet.
Die Datenschutz-Grundverordnung ist per se nichts komplett Neues. So war bis dato bereits im Datenschutzgesetz 2000 relativ konkret festgehalten, unter welchen Bedingungen welche Daten für welche Zwecke erhoben und verarbeitet werden dürfen. Die Datenschutz-Grundverordnung und das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 verschärfen diese Regelungen und verpflichten die Verantwortlichen (jene Person/Organisation, die Daten erhebt/verarbeitet) auch zu transparenterer und nachvollziehbarerer Dokumentation der erhobenen Daten. Der Grundsatz ist Datenminimierung, also nur jene Daten zu erheben, die zu einem berechtigten Zweck auch benötigt werden und diese sobald wie möglich auch wieder zu löschen. Für alle, die Daten erheben und verarbeiten, bedeutet dies, sich intensiv mit dem eigenen Tun und den eigenen Arbeitsprozessen auseinanderzusetzen und diese ggf. zu adaptieren. Denn es gibt keine allgemein gültigen Vorlagen, die ohne Zutun einfach implementiert werden können.Die Datenschutz-Grundverordnung und das Datenschutz-Anpassungsgesetz treffen auch Sportvereine und -verbände in vollem Ausmaß. Der ÖTV und seine Landesverbände haben gestützt auf Ausarbeitungen der BSO dafür Arbeitsbehelfe und Unterlagen erarbeitet.Zu den Infos bei der BSO ...Alle Mitgliedsvereine erhalten im Laufe der kommenden Woche von ihren Landesverbänden konkret verwendbare Vorlagen zu folgenden Details: