Sie haben nun bis zum 15. April des Jahres Zeit die Ausweichtermine Ihrer 2er, 3er, usw. Mannschaften dem BTV bekannt zu geben.
Haben mehrere Mannschaften eines Vereines zum selben Termin Heimspiele auszutragen, so muss die höchstgereihte Mannschaft am Samstag um 13.00 Uhr spielen, die weiteren rangniedrigeren Mannschaften können zwischen Samstag 13.00 Uhr (sofern genügend Plätze vorhanden), Sonntag 9.00 Uhr oder Sonntag 14.00 Uhr wählen, diese Spielverschiebungen müssen bis 15.04. des Jahres für alle Begegnungen der Saison bekannt gegeben werden. Verschiebungen der Herren35 müssen bis 15.07. des Jahres bekannt gegeben werden.
Als Rangordnung gilt: LLA Herren, LLA Damen, LLB Herren, LLB Damen, usw. Bei der Benützung von genehmigten Hallenplätzen für die Mannschaftsmeisterschaft ist darauf zu achten, dass immer die ranghöhere Mannschaft auf den Freiplätzen spielen muss.
Der offiziele Ausweichtermin für die 2. RUNDE der Allgemeinen Klasse ist der 01.05.2012. Falls sich aber beide Mannschaften einig sind, spricht nichts dagegen am 13.05.2012 (Muttertag) zu spielen!
Ausweichtermin: Wenn die Plätze durch eine ranghöhere Mannschaft (am Haupttermin) belegt sind, ist der Ausweichtermin der offizielle Spieltermin (§6d).
Hauptermin | Ausweichtermin SO/FT 9/14 Uhr | |
1. Runde | 05.05.2012 | 06.05.2012 |
2. Runde | 12.05.2012 | 01.05.2012 |
3. Runde | 19.05.2012 | 20.05.2012 |
4. Runde | 26.05.2012 | 27.05.2012 |
5. Runde | 02.06.2012 | 03.06.2012 |
6. Runde | 16.06.2012 | 17.06.2012 |
7. Runde | 23.06.2012 | 24.06.2012 |
Hier finden Sie die Meisterschaftsauslsoung 2012
Meisterschaftsspiele können einvernehmlich vorverlegt werden oder von Samstag auf Sonntag zurückverlegt werden (gleiches Wochenende). Diese Spielverschiebung ist dem Wettspielausschuss schriftlich per E-Mail spätestens 3 Tage vor dem festgesetzten Termin bekannt zu geben. Eine Verlegung nach hinten ohne Genehmigung des WA führt dazu, dass das Spiel nicht gewertet und über beide Mannschaften eine Geldstrafe verhängt wird (siehe § 12).
Ersatztermin: Gilt für jene Spiele, die wegen Schlechtwetters bzw. Dunkelheit nicht ausgetragen oder beendet werden konnten (§8).